Anmeldung und Preise

Voraussetzungen zur Nutzung von Plätzen in Großtagespflegestellen

 Berufstätigkeit der Eltern/des allein erziehenden Elternteils
 Mindestbuchungszeit von 10 Stunden pro Woche

oder

 Die Leistung ist für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten bzw. das Wohl des Kindes wäre sonst nicht gewährleistet. Das Amt für Jugend und Familie muss in diesem Fall Stellung beziehen.

 
 
Höhe des Kostenbeitrags
 
 Betreuungszeit täglich Betreuungszeit wöchentlich  Kostenbeitrag (monatlich)
= 2 Stunden 10 Stunden Euro 75,-
> 2-3 Stunden 15 Stunden Euro 100,-
> 3-4 Stunden 20 Stunden Euro 130,-
> 4-5 Stunden 25 Stunden Euro 150,-
> 5-6 Stunden 30 Stunden Euro 170,-
> 6-7 Stunden 35 Stunden Euro 190,-
> 7-8 Stunden 40 Stunden Euro 210,-
> 8-9 Stunden 45 Stunden Euro 230,-
> 9-10 Stunden 50 Stunden Euro 250,-
    zzgl. gegebenenfalls Essensbeitrag
  (jeweils zu erfragen bei den einzelnen Großtagespflegestellen)

 

 
Anmeldeformulare

siehe Formulare und Merkblätter

 

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Formulare & Merkblätter
Kontakt
Impressum
   Landratsamt Cham • Amt für Jugend und Familie • Rachelstraße 6 • 93413 Cham • Tel. 09971/78-321 • Fax 845-321 • anita.scheitinger@lra.landkreis-cham.de